Nur durch die vollständige Beweissicherung der Schadenshöhe und des Schadensumfangs ist es gewährleistet, dass die Ihnen zustehenden Schadensersatzansprüche in vollem Umfang erstattet werden. Hierzu gehören unter anderem die Wertminderung, der Nutzungsausfall bzw. Mietwagenanspruch.
Ab hier werden wir für Sie tätig und erstellen nach einem Unfall ein Gutachten. Für die Kosten ist in der Regel die gegnerische Versicherung erstattungspflichtig - ausgenommen sogenannte Bagatellschäden.
Bei uns erhalten Sie schnelle und unbürokratische Hilfe im Schadensfall: 0173-4267027